Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU: Kategorien, Module, Werkstoffe
Die Druckgeräterichtlinie ist kein Papier für die Schublade. Sie entscheidet, ob ein Rohrleitungsteil ein CE-Zeichen tragen muss, welches Zeugnis dazugehört und ob eine benannte Stelle ins Spiel kommt. Wer das vor der Anfrage klärt, spart sich später Diskussionen über Dokumente, die es dann nicht mehr gibt.
Wofür die Richtlinie gilt
Die Richtlinie 2014/68/EU – meist kurz DGRL oder englisch PED – gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS über 0,5 bar. Darunter fällt sie nicht. Rohrleitungen, Behälter, Armaturen und drucktragende Ausrüstungsteile gehören dazu, ebenso Sicherheitseinrichtungen.
Nicht erfasst sind unter anderem Fernleitungsnetze, einfache Druckbehälter nach eigener Richtlinie, Anlagen im Anwendungsbereich anderer Rechtsakte sowie Geräte für den nuklearen Einsatz. Für den Anlagenbau heißt das in der Praxis: fast alles, was Dampf, Druckluft, Gas oder heißes Wasser führt, fällt darunter.
Fluidgruppe 1 oder 2
Bevor eine Kategorie bestimmt werden kann, muss das Medium eingeordnet werden.
| Gruppe | Medien | Beispiele |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | gefährliche Fluide – entzündbar, brandfördernd, giftig, ätzend und weitere Gefahrenklassen nach der CLP-Verordnung | Erdgas, Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, viele Lösemittel |
| Gruppe 2 | alle übrigen Fluide | Wasser, Dampf, Druckluft, Stickstoff, Thermoöl |
Zusätzlich wird zwischen flüssigen und gasförmigen Medien unterschieden – ein Fluid, das im Betrieb über seinem Siedepunkt liegt, gilt als Gas.
Die vier Kategorien
Aus Druck, Nennweite beziehungsweise Volumen und Fluidgruppe ergibt sich über die Diagramme des Anhangs II die Kategorie. Sie bestimmt den Aufwand – nicht die Qualität des Teils, sondern den Nachweisaufwand.
| Kategorie | Risiko | Übliche Konformitätsbewertung | Benannte Stelle |
|---|---|---|---|
| I | gering | Modul A (interne Fertigungskontrolle) | nein |
| II | mittel | Modul A2, D1 oder E1 | ja, überwachend |
| III | hoch | Modul B + D, B + F, H | ja |
| IV | sehr hoch | Modul B + D, B + F, G, H1 | ja, mit Entwurfsprüfung |
Ab Kategorie I trägt das Gerät das CE-Zeichen; ab Kategorie II steht dahinter die Kennnummer der benannten Stelle.
Artikel 4 Absatz 3: gute Ingenieurpraxis
Häufig missverstanden: Geräte unterhalb der Kategorie-I-Grenzen müssen nach guter Ingenieurpraxis ausgelegt und gebaut werden. Sie tragen kein CE-Zeichen für die Druckgeräterichtlinie – ein CE-Zeichen wäre hier sogar falsch. Sie brauchen aber trotzdem eine Betriebsanleitung und eine Kennzeichnung des Herstellers.
Was das für Werkstoffe heißt
Die Richtlinie schreibt keine Werkstoffliste vor, aber sie verlangt einen Nachweis der Eignung. Es gibt drei zulässige Wege:
- Harmonisierte Werkstoffnorm – etwa P235GH nach EN 10216-2 oder 1.4404 nach EN 10216-5. Der einfachste und häufigste Fall.
- Europäische Werkstoffzulassung – für Werkstoffe, die noch nicht in einer harmonisierten Norm stehen.
- Werkstoff-Einzelgutachten (PMA) – die Einzelfallprüfung, ausgestellt von einer benannten Stelle. Zeitaufwendig und meist die letzte Wahl.
Alternativ, aber verbreitet, ist der Weg über das AD 2000-Regelwerk, dessen W-Blätter genau diese Eignungsfrage regeln.
Und für die Zeugnisse
Für die drucktragenden Hauptteile von Geräten der Kategorien II, III und IV verlangt Anhang I der Richtlinie eine spezifische Werkstoffprüfung. In der Praxis heißt das: ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204. Ein Werkszeugnis 2.2 genügt hier nicht.
| Kategorie | Zeugnis für drucktragende Hauptteile |
|---|---|
| Artikel 4 Abs. 3 (gute Ingenieurpraxis) | 2.1 oder 2.2 genügt in der Regel |
| Kategorie I | 2.2, oft wird 3.1 vereinbart |
| Kategorien II, III, IV | 3.1 gefordert, bei Abnahme durch Dritte 3.2 |
Was das für Ihre Anfrage bedeutet
Drei Angaben genügen meist, damit wir das Passende liefern: Medium und Fluidgruppe, PS und Nennweite sowie die Kategorie beziehungsweise der Hinweis auf Artikel 4 Abs. 3. Daraus ergibt sich alles Weitere – Werkstoffnachweis, Zeugnistyp und Kennzeichnung.
Wir liefern Rohre, Flansche, Formteile und Dichtungen, Armaturen sowie Kessel- und Kraftwerksteile mit der dazu passenden Dokumentation. Die Grundlagen zu Druckstufe und Nennweite stehen in DN, PN und Schedule erklärt.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU?
Sie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS von mehr als 0,5 bar. Darunter greift sie nicht. Ob ein CE-Zeichen nötig ist, hängt dann zusätzlich von Fluidgruppe, Druck und Nennweite beziehungsweise Volumen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Fluidgruppe 1 und 2?
Gruppe 1 umfasst gefährliche Fluide – entzündbar, brandfördernd, giftig, ätzend und weitere Gefahrenklassen. Gruppe 2 umfasst alle übrigen, etwa Wasser, Dampf, Druckluft und Stickstoff. Bei gleicher Größe und gleichem Druck führt Gruppe 1 zu einer höheren Kategorie.
Was heißt „gute Ingenieurpraxis“ nach Artikel 4 Abs. 3?
Geräte unterhalb der Kategorie-I-Grenzen werden nach anerkannter Technik ausgelegt und gefertigt, aber ohne Konformitätsbewertungsverfahren. Sie tragen für die Druckgeräterichtlinie kein CE-Zeichen; eine Kennzeichnung des Herstellers und eine Betriebsanleitung sind trotzdem nötig.
Welches Werkszeugnis verlangt die Druckgeräterichtlinie?
Für die drucktragenden Hauptteile von Geräten der Kategorien II, III und IV ist eine spezifische Werkstoffprüfung gefordert – praktisch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204. Bei Kategorie I und bei guter Ingenieurpraxis genügt in der Regel 2.2.
Ersetzt AD 2000 die Druckgeräterichtlinie?
Nein. Die Richtlinie ist verbindliches Recht, AD 2000 ist ein technisches Regelwerk, mit dem sich ihre Anforderungen erfüllen lassen. Alternativ kommen harmonisierte Normen wie EN 13480 für Rohrleitungen oder EN 13445 für Druckbehälter in Betracht.
Brauchen Sie genau diese Teile?
Güte, Maß, Druckstufe und Menge genügen – Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel noch am selben Tag, auf Wunsch mit Werkszeugnis 3.1.
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