Werkszeugnis 3.1 oder 2.2? Prüfbescheinigungen nach EN 10204
Bei sicherheitsrelevanten Rohrleitungen genügt die Ware allein nicht – es braucht den passenden Nachweis. EN 10204 unterscheidet mehrere Arten von Prüfbescheinigungen.
Die vier Typen im Überblick
- 2.1 – Werksbescheinigung: Bestätigung der Konformität mit der Bestellung, ohne Prüfergebnisse.
- 2.2 – Werkszeugnis: Konformität plus Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung.
- 3.1 – Abnahmeprüfzeugnis: chargenspezifische Prüfergebnisse, bestätigt durch eine vom Herstellungsbereich unabhängige Prüfstelle.
- 3.2 – Abnahmeprüfzeugnis, zusätzlich durch eine externe oder abnehmerseitige Stelle bestätigt.
Welches Zeugnis wann?
Für viele Standardanwendungen reicht ein 2.2. Sobald Druck, Temperatur oder Sicherheit eine Rolle spielen – etwa im Anlagen-, Apparate- und Kraftwerksbau – ist das 3.1 der Standard. Es sichert die lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Bauteil bis zur Schmelze.
So bekommen Sie es
Wir liefern das Werkszeugnis 3.1 nach EN 10204 auf Anfrage zu jeder Charge – für Rohre, Flansche, Fittings und Sonderteile. Geben Sie den gewünschten Zeugnistyp einfach bei der Anfrage an.
Häufige Fragen
Was ist ein Werkszeugnis 3.1 nach EN 10204?
Ein Abnahmeprüfzeugnis mit chargenspezifischen Prüfergebnissen, bestätigt durch eine vom Herstellungsbereich unabhängige Prüfstelle – Standard für sicherheitsrelevante Anwendungen.
Was ist der Unterschied zwischen 2.2 und 3.1?
Das 2.2 gibt Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung an, das 3.1 liefert chargenspezifische Ergebnisse mit lückenloser Rückverfolgbarkeit.
Brauchen Sie genau diese Teile?
Güte, Maß, Druckstufe und Menge genügen – Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel noch am selben Tag, auf Wunsch mit Werkszeugnis 3.1.
Angebot anfordern